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Uli Hoeness
© Harald Bischoff / CC BY-SA 3.0 DE

"Reichen-Bonus" für Uli Hoeneß 51 Prozent der Deutschen glauben an Vorzugsbehandlung

„Sicher sind hierbei Leute im Vorteil, die über viel Geld verfügen.“

Hamburg – Mit seiner vorzeitigen Entlassung aus dem Gefängnis profitiert Uli Hoeneß von einem „Reichen-Bonus“ im deutschen Strafrecht. Das bestätigte das zuständige Landgericht in Augsburg dem Hamburger Magazin stern. In der Begründung für das baldige Ende der Haftzeit hält das Gericht dem ehemaligen Präsidenten des FC Bayern München besonders zugute, dass er den verursachten Steuerschaden „eigeninitiativ“ ausgeglichen und rund 43 Millionen Euro an die Staatskasse überwiesen habe.

„Oft kommen Betrüger für den Schaden nicht auf“, sagte Claus Pätzel, Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg, dem stern. „Sicher sind hierbei Leute im Vorteil, die über viel Geld verfügen“, sagt Richter Prätzel.

Vergangene Woche hatte das Landgericht entschieden, Hoeneß bereits nach Verbüßung der halben Haftstrafe Ende Februar auf Bewährung freizulassen. Dabei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung – ebenso ließen sich im Fall Hoeneß auch einige Gründe dagegen finden. Das räumt Richter Pätzel durchaus ein: „Auch die andere Rechtssicht ist vertretbar.“ Die Staatsanwaltschaft München etwa hatte sich gegen die frühestmögliche Haftentlassung ausgesprochen.

Hoeneß hatte – getrieben von Recherchen des stern – im Januar 2013 überhastet eine unrichtige Selbstanzeige abgegeben. Daraufhin wurde er im März 2014 in München wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. In dem viertägigen Prozess blieb jedoch Vieles über die Umstände seines Schweizer Kontos im Unklaren. So waren Spekulationsgewinne in der Schweiz von rund 70 Millionen Euro bei der Steuerberechnung vor Gericht als strittig ausgeklammert worden. Im Juni 2014 trat Hoeneß die Haftstrafe an. Seit Anfang 2015 ist er Freigänger und arbeitet wieder beim FC Bayern.

Dass Hoeneß schon länger Freigänger ist und das Gefängnis tagsüber verlassen darf, sei üblich, wenn ein Häftling vor der Entlassung steht, sagt der Strafverteidiger und Linkspartei-Politiker Gregor Gysi im stern-Interview. Das spreche dafür, so Gysi, „dass man schon früh die Absicht hatte, ihn nach der Hälfte seiner Haftstrafe zu entlassen“.

51 Prozent aller Bundesbürger glauben nach einer Forsa-Umfrage für den stern, dass Uli Hoeneß mit seiner Entlassung auf Bewährung schon nach Verbüßung der Hälfte seiner Haftstrafe eine Vorzugsbehandlung erhalten habe – darunter 60 Prozent der befragten Ostdeutschen und 59 Prozent der 14- bis 29-Jährigen.

28 Prozent der Deutschen fänden es in Ordnung, wenn Hoeneß wieder Präsident von Bayern München werden würde. Nicht in Ordnung fänden dies 50 Prozent, 20 Prozent wäre es egal. Befragt wurden am 21. und 22. Januar 2016 insgesamt 1006 repräsentativ ausgesuchte Bundesbürger.

27.01.2016 - newsburger.de

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