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Bundesliga-Fußball vor dem Anstoß
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Corona-Krise Arbeitsministerium gibt grünes Licht für Bundesliga-Spielbetrieb

Die DFL hatte ihr Konzept für eine Wiederaufnahme weiterentwickelt.

Berlin – Das Bundesarbeitsministerium gibt für den Spielbetrieb der 1. und 2. Fußball-Bundesliga in Sachen Arbeitsschutz grünes Licht.

„Der Arbeitsschutz der Spieler, Trainer und Betreuer kann bei vollständiger Umsetzung des Konzepts weitgehend sichergestellt werden“, heißt es mit Blick auf ein weiterentwickeltes Wiederaufnahme-Konzept der Deutschen Fußball Liga (DFL) in einem Schreiben des Staatssekretärs im Bundesarbeitsministerium, Björn Böhning (SPD), an Kanzleramtschef Helge Braun (CDU), das Bundesinnenministerium und das Bundesgesundheitsministerium, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochsausgaben) berichten.

Dem Ministerium obliege allerdings lediglich die Prüfung arbeitsschutzrechtlicher Standards, heißt es in dem Brief weiter.

Die Deutsche Fußball Liga hatte ihr Konzept für eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach Hinweisen des Arbeitsministeriums weiterentwickelt. In der aktuellen Fassung sei das Konzept „sinnvoll, reduziert Risiken und ist daher arbeitsschutzrechtlich akzeptabel“, heißt es in dem Schreiben von Böhning.

Die DFL spricht in einem Schreiben an das Arbeitsministerium, über das die Zeitungen berichten, von einer „Quasi-Quarantäne“ der Spieler. „Insofern leben die Spieler in einer Zone, die neben ihrer Privatwohnung auf der anderen Seite den Trainingsplatz, den Spielerbereich des Stadions, die Mannschaftshotels und den Mannschaftsbus umfasst“, heißt es in dem DFL-Schreiben weiter.

Auf dem Trainingsplatz und auf dem Spielfeld könne kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bei der An- und Abfahrt zum Stadion „oder gar auf der Auswechselbank (sofern ausreichende Distanzen nicht erreicht werden)“, könne dies aber anders aussehen, heißt es in dem Schreiben.

Böhning hob hervor, ein Ja zur Wiederaufnahme des Ligabetriebs sei mit der Entscheidung seines Ministeriums allein in arbeitsschutzrechtlicher Hinsicht gegeben.

„Sie sind sicher mit mir einer Meinung, dass bei der Entscheidung über eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs neben den allgemeinen Fragen der Verhältnismäßigkeit weitere, insbesondere pandemische sowie gesundheitliche und sportliche Aspekte, einzubeziehen sind“, heißt es in dem Schreiben des Staatssekretärs an Braun, das Innen- und das Gesundheitsministerium, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. Diese müssten „von den zuständigen Bundesressorts, den Ländern sowie den örtlich zuständigen Behörden bewertet werden“.

29.04.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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