Von der Leyen: Grundlegende Reform bei Hartz IV geplant
Wie sich die Hartz-IV-Bezüge weiterentwickeln, hängt laut Plan des Sozialministeriums je zur Hälfte von der Entwicklung der Nettolöhne und der Inflation ab. Die bisherige Kopplung an die Rentenentwicklung wird aufgegeben. Das Ministerium geht davon aus, dass die Hartz-IV-Sätze dadurch künftig stärker steigen werden als die Renten. Mit dem zustimmungspflichtigen Gesetz, das zum Jahreswechsel in Kraft treten soll, will Ministerin von der Leyen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Die Richter hatten im Februar eine Neubestimmung der Hartz-IV-Sätze gefordert.
Vorläufige Berechnungen zeigen, dass der Regelsatz von derzeit 359 Euro im Monat für einen alleinstehenden Erwachsenen zu niedrig ist. Die von der Bundesregierung herangezogenen Vergleichszahlen aus der Einkommens-und Verbrauchsstichprobe beim Statistischen Bundesamt deuten darauf hin, dass der Satz bei einem Betrag von bis zu 400 Euro liegen müsste. Bei den Kindern hingegen ergab die vorläufige Berechnung, dass die derzeitigen Sätze den Bedarf realistischer abbilden.
