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Bundessozialgericht in Kassel
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Urteil Präimplantationsdiagnostik ist keine Kassen-Leistung

PID sei keine Behandlung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung.

Kassel – Gesetzliche Krankenversicherungen müssen nicht für die Kosten einer Präimplantationsdiagnose aufkommen. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag. Präimplantationsdiagnostik (PID) sei keine Behandlung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung, hieß es in der Urteilsbegründung.

Geklagt hatte ein Mann, der an einem Gendefekt leidet. Um zu vermeiden, dass seine Kinder Träger des Gendefekts werden, entschieden er und seine Ehefrau sich zur künstlichen Befruchtung, um betroffene Eizellen durch PID feststellen zu lassen und dann auszusortieren.

In diesem Fall diene die PID der Vermeidung zukünftigen Leidens eines eigenständigen Lebewesens, nicht aber der Behandlung eines vorhandenen Leidens, urteilten die Richter.

18.11.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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