Städte sehen Kita-Ausbau durch Anwohner-Klagen bedroht
Viele Kläger nutzen derzeit das Baurecht, um den Bau von Kitas zu verhindern. Denn die so genannte Baunutzungsverordnung (§ 3 BauNVO) erlaubt Kitas in reinen Wohngebieten nicht grundsätzlich. Die Bundesregierung hat deshalb erklärt, dass die Baunutzungsverordnung entsprechend geändert werden soll. Nach dem so genannten Kinderförderungsgesetz müssen in drei Jahren 35 Prozent aller Kleinkinder in Deutschland ein Platzangebot haben, das entspricht 750.000 Plätzen bundesweit.
Für die westdeutschen Bundesländer heißt das, dass sie die Betreuungsplätze für Kleinkinder mehr als verdoppeln müssen. Fast 560.000 Plätze werden laut Statistischem Bundesamt benötigt. 238.000 Kleinkinder hatten 2009 einen Krippenplatz.

Tom am 30. August 2010 (13:46)1
Und im nächsten Satz regen sich genau diese Typen auf, dass sie keine Rente mehr kriegen. Von wem denn auch!?