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Affäre-Wulff Staatsanwaltschaft prüft weiter Ermittlungen

Grüne fordern Bundespräsident zur Selbstanzeige auf.

Hannover – Die Staatsanwaltschaft Hannover hält sich die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Bundespräsident Christian Wulff weiter offen. “Wir prüfen weiterhin sehr intensiv”, sagte Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel am Dienstag in Hannover. Ein Antrag auf Aufhebung der Immunität sei aber noch nicht gestellt worden. Das ist laut Artikel 60 des Grundgesetzes notwendig, um Ermittlungen gegen Wulff überhaupt einleiten zu können. Unterdessen forderte die Grünen-Fraktion in Hannover eine Selbstanzeige des Staatsoberhaupts.

Ob ein möglicherweise entlastendes Dokument von Wulff gegen die Aufnahme von Ermittlungen spricht, ließ Lendeckel unbeantwortet. Er wollte am Dienstag auf dapd-Anfrage keine Angaben dazu machen, ob die Staatsanwaltschaft den am Sonntag erstmals öffentlich gemachten Aktenvermerk angefordert hat oder ob dieser in die Prüfung möglicher Ermittlungen einfließt. Er bezeichnete das Dokument allerdings als “interessant”.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Hintze hatte in der ARD-Sendung “Günther Jauch” aus dem Dokument zitiert, in dem sich der frühere Ministerpräsident zur umstrittenen Bürgschaftsvergabe an den Filmunternehmer David Groenewold äußerte. Demnach hat Wulff um Zurückhaltung bei allen Aktivitäten mit dem Filmunternehmer gebeten, um den Anschein von Nähe zu vermeiden.

Wulff war mehrfach von Groenewold zu Urlauben nach Sylt eingeladen worden. Zudem war ihm 2005 ein Firmenhandy von dem Unternehmer zur Verfügung gestellt worden. 2006 bekam Groenewold vom Land Niedersachsen eine Bürgschaftszusage über vier Millionen Euro. Zudem soll Wulff laut Medienberichten mehrfach öffentlich für Groenewolds Unternehmen geworben haben.

Nach Ansicht der Grünen-Fraktion in Hannover ist der Aktenvermerk deshalb nicht zwangsläufig entlastend. Schließlich habe es Wirtschaftsbeziehungen zwischen Groenewold und Wulff gegeben, sagte ein Sprecher. Die Grünen zeigen sich derzeit aber vor allem verwundert darüber, wie das vertrauliche Dokument aus der Staatskanzlei öffentlich wurde.

Wegen der anhaltenden Vorwürfe gegen Wulff forderte die Grünen-Fraktion den Bundespräsidenten am Dienstag auf, sich selbst beim Staatsgerichtshof anzuzeigen. Der Antrag bezieht sich auf Artikel 40, Absatz 3 der niedersächsischen Landesverfassung, nach dem die Möglichkeit besteht, den Staatsgerichtshof mit einer Prüfung möglicher Verstöße gegen das Ministergesetz zu beauftragen.

Die SPD wird vermutlich in der kommenden Woche ihre Klage gegen die von Wulff geführte Landesregierung beim Staatsgerichtshof einreichen. Auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zu der Affäre um Wulff ist noch nicht vom Tisch.

14.02.2012 - dapd / newsburger.de

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