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Geldspielautomaten
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Glücksspiel Regierung schiebt Geldspielautomaten Riegel vor

„Handlungsbedarf“ beim Spieler- und Jugendschutz.

Berlin – Die Bundesregierung will Geldspielautomaten einen Riegel vorschieben. Wie die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet, sollen die Geräte künftig nur noch mit einer elektronischen „Spielerkarte“ benutzt werden können. Laut dem Gesetzentwurf bestehe beim Spieler- und Jugendschutz „Handlungsbedarf“.

Wer also demnächst sein Geld in einen Automaten werfen will, wird vorher in Gaststätten oder Spielhallen eine elektronische Karte kaufen müssen. Auf die lädt der Spieler dann die Summe, die er einsetzen will. Im Gespräch sind laut Zeitung maximal 200 Euro pro Tag und Spielstätte. Die Karte soll zudem dafür sorgen, dass nach einer Stunde am Automaten eine Zwangspause eingeleitet wird, um Spieler zu bremsen.

Mittelfristig erwägt die Regierung sogar, „Spielerkarten“ zu personalisieren. Dazu müssten aber noch technische sowie Datenschutzfragen geklärt werden, heißt es in dem Entwurf.

Neben den „Spielerkarten“ plant die Regierung auch eine Erhöhung der Bußgelder von maximal 2500 auf 5000 Euro für Spielhallenbesitzer und Gastwirte, die gegen Jugend- und Spielerschutzbestimmungen verstoßen.

Erst kürzlich hatte die Koalition zudem beschlossen, im Rahmen der Reform des Baurechts den Wildwuchs von Spielhallen in Kommunen zu beenden.

In Deutschland sind laut Experten über 260.000 Menschen abhängig vom Glücksspiel.

21.08.2012 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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