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Reform der Rentengesetzgebung Union will Rentnerarbeit gesetzlich erleichtern

Antrag von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitikern der CDU/CSU-Fraktion.

Berlin – Während die SPD für einen früheren Anspruch auf die volle Rente kämpft, will die Union Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, über das gesetzliche Rentenalter hinaus zu arbeiten, ohne, dass dabei Nachteile für den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer entstehen. Das sieht ein Antrag von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitikern der CDU/CSU-Fraktion für die Reform der Rentengesetzgebung vor, über den die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet.

„Arbeitsrechtliche Probleme und Hindernisse in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sollten dem einvernehmlichen Wunsch des Arbeitgebers und Arbeitnehmers, ein Beschäftigungsverhältnis nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufrecht zu erhalten, nicht im Wege stehen“, heißt es demnach in dem Antrag, der unter Federführung des Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden der CDU-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann, entstand.

Die Verfasser des Antrages wollen, dass beim Bezug oder bei Anspruch auf eine reguläre Altersrente eine befristete Beschäftigung im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich wird. Außerdem sollen in einer solchen Phase keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr anfallen.

Die Unionspolitiker argumentieren damit, dass ältere Arbeitnehmer gebraucht würden, um den Arbeitsmarkt überhaupt mit hinreichend qualifizierten Fachkräften zu versorgen. Sie sehen das nicht als Konkurrenz für jüngere Arbeitskräfte, sondern argumentieren, dass diese – gerade wenn sie nicht so qualifiziert sind wie die Älteren – nur mit deren Hilfe und Anleitung ihre Arbeit verrichten könnten.

Linnemann sagte der Zeitung: „Das Rentenpaket ignoriert die Frage, die sich eine älter werdende Gesellschaft stellen muss: Wie können wir Fachkräften ermöglichen, länger am Erwerbsleben teilzuhaben?“

Nach der bisherigen Rechtslage entstehen erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Probleme, wenn ein Arbeitnehmer nach Erreichen des regulären Rentenalters weiterarbeiten will. Kommt er aus einem unbefristeten Arbeitsvertrag, so darf dieser nicht in einen befristeten umgewandelt werden.

Für den Arbeitgeber entsteht dadurch das Risiko, dass er einen Arbeitnehmer im Rentenalter, den er nach einer gewissen Zeit nicht mehr beschäftigen will, der aber selber noch weiterarbeiten möchte, nur mit einem unter Umständen langen und teuren Kündigungsschutzprozess los wird.

Außerdem müssen nach geltendem Recht für einen weiterbeschäftigten Rentner Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, obwohl die Gefahr einer Arbeitslosigkeit mit entsprechenden finanziellen Folgen nicht besteht. Schließlich müssen auch Beiträge in die Rentenversicherung abgeführt werden, ohne, dass daraus Leistungsansprüche entstehen.

16.03.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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