RAFLetzte Beweisanträge im RAF-Prozess gestellt

Stuttgart – In dem seit mehr als einem Jahr laufenden Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker um das Buback-Attentat von 1977 ist das Ende der Beweisaufnahme näher gerückt. Am Donnerstag lief die vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gesetzte Frist ab, in der die Verfahrensbeteiligten noch letzte Beweisanträge stellen konnten.
Bundesanwalt Walter Hemberger zeigte sich dabei verwundert über mehrere Anträge von Nebenklage-Anwalt Matthias Rätzlaff, der den Bruder des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback vertritt. Die Anträge seien nicht nachvollziehbar und teilweise “absurd”. Die Nebenklage will durch Ladung neuer Zeugen beweisen, dass Becker die Todesschützin war. Hemberger betonte jedoch, die Hauptverhandlung habe “keine belastbaren Hinweise” dafür erbracht, dass Becker am Tattag auf dem Motorrad saß, von dem aus Buback erschossen wurde. Die Anklage wirft der 59-Jährigen lediglich Mittäterschaft bei der Planung des Attentats vor.
