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Bundesverfassungsgericht ZDF muss Staats-Einfluss einschränken

Regelungen im ZDF-Staatsvertrag verstoßen gegen die Rundfunkfreiheit.

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das ZDF den Einfluss von Staat und Politik einschränken muss. Die Regelungen im ZDF-Staatsvertrag über die Zusammensetzung des Fernsehrats und des Verwaltungsrats des Senders verstoßen gegen die Rundfunkfreiheit, urteilten die Verfassungsrichter des Ersten Senats am Dienstag.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dürfe nicht zum Staatsfunk werden, sagte Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Verfassungsgerichts, bei der Urteilsverkündung. Er müsse vielmehr die in der Gesellschaft vorhandenen Meinungen „facettenreich widerspiegeln“, so Kirchhof weiter.

Der Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen“ im Verwaltungs- und Fernsehrat des ZDF von aktuell 44 Prozent muss laut des Urteils auf ein Drittel reduziert werden. Außerdem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitgliedern des Fernsehrats in Zukunft „keinen bestimmenden Einfluss“ mehr ausüben.

Die Bundesländer sollen nach Maßgabe der Karlsruher Richter bis zum Jahr 2015 einen verfassungsgemäßen Neuentwurf des ZDF-Staatsvertrags erarbeiten. Bis dahin bleibe die aktuelle Regelung bestehen.

Die Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz hatten vor dem Verfassungsgericht gegen den Staatsvertrag geklagt, da die Parteien und der Staat ihrer Ansicht nach zu viel Einfluss auf das ZDF haben.

25.03.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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