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Sterbehilfe - Belgien
© Etienne Ansotte / Illustration über dpa

Brüssel Gericht verhandelt über Sterbehilfe für belgischen Sexualstraftäter

Der 50-Jährige will sterben, weil er nicht ausreichend therapiert wurde.

Brüssel – Ein Berufungsgericht in Brüssel berät heute über den Antrag eines Sexualstraftäters auf Sterbehilfe. Es wurde erwartet, dass das Gericht eine vorherige Entscheidung eines anderen Gerichts bestätigt. Dieses hatte dem Wunsch des Mannes, zu sterben, bereits zugestimmt.

Der wegen Mordes verurteilte Frank Van Den Bleeken sitzt seit fast 30 Jahren im Gefängnis und leidet nach eigenen Angaben stark unter seinen sexuellen Wahnvorstellungen. Weil er nicht ausreichend therapiert wurde, will der 50-Jährige nun sterben.

Sein Anwalt Jos Vander Velpen hält die Bestätigung durch das Berufungsgericht für eine Formalie. Van Den Bleeken hatte vor dem Antrag auf Sterbehilfe vergeblich versucht, zur Behandlung in ein niederländisches Gefängnis verlegt zu werden.

29.09.2014 - dpa / newsburger.de

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