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Gesetzesentwurf 15.000 Euro für Solo-Selbständige und Kleinfirmen

Die Antragsstellung soll möglichst elektronisch erfolgen.

Berlin – Kleine Unternehmen und Selbständige sollen infolge der Coronakrise Soforthilfen in Höhe von bis zu 15.000 Euro erhalten. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf „Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbständige“ hervor, über den das „Handelsblatt“ berichtet und der am Montag vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.

Die finanziellen Hilfen können Unternehmen mit „bis zu zehn Beschäftigten“ in Anspruch nehmen, die infolge von Corona nach dem 11. März einen Schadenseintritt erlitten haben, heißt es im Gesetz.

Eine Einmalzahlung in Höhe von 9.000 Euro für drei Monate sollen Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) bekommen. Bis zu 15.000 Euro sollen Firmen für drei Monate mit bis zu zehn Vollzeit-Beschäftigten erhalten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zweite weitere Monate eingesetzt werden.

Das Programmvolumen beläuft sich auf bis zu 50 Milliarden Euro bei maximaler Ausschöpfung von drei Millionen Selbständigen und der maximalen Ausschöpfungsdauer. Die Antragsstellung soll möglichst elektronisch erfolgen.

Der Antragsstellung sei eine eidesstattliche Erklärung beizulegen, dass sich das eigene Unternehmen wegen der Coronakrise existenzgefährdet oder in Liquiditätsengpässen befindet.

21.03.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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