EU-Urteil: Deutschland muss Riester-Rente überarbeiten

Luxemburg/Berlin – Deutschland muss einige Bestimmungen der sogenannten Riester-Rente ändern. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden und damit einer Klage der EU-Kommission gegen die deutschen Vorschriften Recht gegeben. Die Entscheidung des Gerichtes betrifft vor allem die Regelungen für im Ausland lebende Arbeitnehmer und für Rentner, die im Ausland leben wollen. Grenzpendler, also deutsche Arbeitnehmer, die im Ausland leben, sind derzeit von der Riester-Rente ausgeschlossen.

Bezüglich Ruheständlern, die Riester-Rente empfangen wollen, gibt es bisher die Vorschrift, dass diese in Deutschland leben müssen. Auf diese Art sei es für den deutschen Fiskus leichter, die erst bei der Auszahlung der Rente zu zahlenden Steuern einzutreiben. Diese beiden Regelungen müssen laut Urteil nun vom Finanzministerium überarbeitet werden, wodurch sich der Kreis der Zulagenberechtigten wohl demnächst geringfügig erweitern wird. Die bisherigen Riester-Sparer sind durch das Urteil aus Luxemburg nicht betroffen.

© dts Nachrichtenagentur / newsburger.de - maa
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