EU-Urteil: Deutschland muss Riester-Rente überarbeiten
Bezüglich Ruheständlern, die Riester-Rente empfangen wollen, gibt es bisher die Vorschrift, dass diese in Deutschland leben müssen. Auf diese Art sei es für den deutschen Fiskus leichter, die erst bei der Auszahlung der Rente zu zahlenden Steuern einzutreiben. Diese beiden Regelungen müssen laut Urteil nun vom Finanzministerium überarbeitet werden, wodurch sich der Kreis der Zulagenberechtigten wohl demnächst geringfügig erweitern wird. Die bisherigen Riester-Sparer sind durch das Urteil aus Luxemburg nicht betroffen.
