EU-Kommissar Oettinger sieht Notifizierungspflicht bei Atom-Deal
Zwar sei die Laufzeitverlängerung als solche ohne Genehmigung aus Brüssel möglich, sagte Oettinger dem Nachrichtenmagazin “Der Spiegel”. “Sollten zusätzlich auch substanzielle Investitionen getätigt werden, sei es, dass in neue Sicherheitsvorkehrungen investiert oder das Atomkraftwerk vergrößert wird, dann ist eine Notifizierung bei der EU-Kommission nötig”, so Oettinger.
Der EU-Kommissar kündigte für die kommenden Wochen zudem einen EU-Gesetzesentwurf an, in dem er Rahmenbedingungen für die Endlagerung von Atommüll festlegen will.
