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Bundeswehr-Soldaten
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Bundeswehreinsatz im Inland Kritik an Debattenvorstoß von Reservistenverband

„Die Bundeswehr ist im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 35 voll handlungsfähig.“

Berlin – Der Vorschlag des Präsidenten des Reservistenverbandes der Bundeswehr, Patrick Sensburg (CDU), im Zuge der Corona-Krise eine Debatte über den Einsatz der Streitkräfte im Inland zu führen, ist auf scharfe Kritik des Koalitionspartners SPD und der Opposition gestoßen.

„Die Bundeswehr ist im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 35 voll handlungsfähig“, sagte der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Fritz Felgentreu, der „Welt“. Der Vorstoß des Reservistenverbandes sei „völlig überflüssig“.

Der SPD-Politiker warf Sensburg vor, die Corona-Krise zu nutzen, „um wieder mal ein altes Steckenpferd der Konservativen zu reiten. Das Grundgesetz trifft ausreichend Vorsorge – sowohl für die denkbaren Krisen, als auch für den Vorrang der Politik. Eine Norm zur Selbstermächtigung der Bundeswehr brauchen wir nicht“.

Ähnlich harsch äußerte sich der sicherheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Tobias Lindner: „Die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr, Ländern und Kommunen in der Coronakrise auf Basis der Amtshilfe funktioniert sehr gut. Dass Teile der Union nun diese Lage dazu nutzen, um die immer gleiche Debatte um die Bundeswehr im Inneren zu führen, ist mehr als bedauerlich und der Situation unangemessen“, sagte Lindner der „Welt“.

Er sehe nicht, dass andere Regeln irgendetwas an der praktischen Hilfe der Bundeswehr in dieser Krise ändern würden. „Was es jetzt braucht, sind Engagement und Pragmatismus in der Zusammenarbeit – und nicht irgendwelche ideologischen Phantomdebatten“, so der Grünen-Politiker weiter.

Auch die verteidigungspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, ging Sensburg harsch an: „Wer diese in der Nachkriegsgeschichte einmalige Situation nutzt und das Grundgesetz antasten will, um seine eigene persönliche Bedeutung aufzupolieren, der sollte darüber nachdenken, ob er der richtigen Arbeit nachgeht“, so die FDP-Politikerin.

Sensburg schade seinem „eigenen Verband und den engagierten Reservisten, die jetzt überall ihre wichtige Hilfe zur Bewältigung der Krise anbieten“. Die Bundeswehr sei für die äußere Sicherheit Deutschlands verantwortlich, verteidige das Land vor Angriffen. Im Inland sorge die Polizei für Recht und Ordnung. Es sei möglich, dass die Bundeswehr die Polizei dabei im Rahmen der Amtshilfe unterstütze, aber es gelte: „Ersetzen kann und darf die Bundeswehr die spezifischen hoheitlichen Aufgaben der Polizei natürlich nicht“, sagte Strack-Zimmermann der „Welt“.

Hintergrund: Die rechtliche Grundlage für die Amtshilfe ist Artikel 35 Grundgesetz. Darin heißt es, die Bundesregierung könne zur „Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall“ die Weisung erteilen, Einheiten der Streitkräfte zur Unterstützung der Bundesländer einzusetzen. Von einer Pandemie aber ist nicht die Rede. Deshalb plädierte Sensburg für eine juristische „Klarstellung“.

Darüber hinaus regte er eine Debatte an, „wann die Bundeswehr und damit auch Reservisten im Inland eingesetzt werden sollen“. Die Welt habe sich verändert, „und damit müssen wir offen über diese Frage und auch eine Anpassung des Grundgesetzes diskutieren“, sagte der CDU-Politiker der „Welt“.

„Was fällt zum Beispiel unter die Sicherung kritischer Infrastruktur durch die Streitkräfte? Bislang war damit das Wasserwerk oder Elektrizitätswerk gemeint. Jetzt sehen wir, dass es auch um die Versorgung des Supermarkts um die Ecke oder von Lkw-Fahrern auf der Autobahn gehen kann“, so Sensburg.

25.03.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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