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Packstation der Deutschen Post
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Bundesnetzagentur Post sollte Paketpreise erhöhen

Anderenfalls drohten „rechtswidrige Preise“.

Berlin – Die Bundesnetzagentur fordert die Deutsche Post dazu auf, die Portopreise im Paketversand zu erhöhen. Anderenfalls drohten „rechtswidrige Preise“, berichtet die „Welt“.

Hintergrund sei eine Untersuchung der Behörde: „Wir haben ein Vorermittlungsverfahren durchgeführt und in dem Zusammenhang herausgefunden, dass die Deutsche Post im Bereich der Geschäftskundenpakete eine marktbeherrschende Stellung hat“, bestätigte Fiete Wulff, der Sprecher der Bundesnetzagentur, Informationen der „Welt“.

Noch wichtiger als Konsequenz daraus aber sei: „Deshalb unterliegt das Unternehmen mit seinen Preisen der Kontrolle durch die Bundesnetzagentur“, sagte der Sprecher weiter. Die Behörde kann das Unternehmen also zu Preisveränderungen zwingen.

In einem zweiten Schritt hat die Bundesnetzagentur laut „Welt“ rückblickend die Preise in diesem Geschäft untersucht und festgestellt, dass der Konzern in der Vergangenheit keine Portotarife verlangt hat, die unter den eigenen Kosten der Zustellung liegen. „Die Untersuchung hat ergeben, dass die Entgelte der Deutschen Post den rechtlichen Vorgaben entsprechen“, sagte Behördensprecher Wulff.

Allerdings habe sich die Bonner Behörde auch die Entwicklung im laufenden Jahr 2015 angeschaut und dabei festgestellt, dass sich die Situation ändern werde. „Um für die Zukunft kostenunterdeckende und rechtswidrige Preise effektiv auszuschließen, haben wir die Post aufgefordert, die internen Verrechnungspreise moderat zu erhöhen“, sagte Behördensprecher Wulff.

„Die Bundesnetzagentur bestätigt mit dieser Entscheidung, dass es keine Quersubventionierung des Geschäftskundensegments in unserem Paketgeschäft gibt“, sagte ein Sprecher der Post dazu. Zu den Preisanhebungen äußerte sich der Konzern nicht.

Für die Kunden heißt das: Wenn die Post die Portopreise für ihre Geschäftskunden erhöht, kann sich der Paketversand am Ende auch für den Privatkunden verteuern – etwa über die Versandkostenpauschale der Onlinehändler.

31.03.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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