Bundesfinanzhof hat Klage gegen Solidaritätszuschlag abgewiesen
Die Klägerin, eine Rechtsanwältin aus Oberbayern, will nun eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen. Die Frau hält den Zuschlag von 5,5 Prozent zur Lohn-, Einkommen- und Körperschaftssteuer für eine verfassungswidrige, unbefristete Ergänzungsabgabe, die gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.
Der Soli wird seit 1991 in ganz Deutschland für den Aufbau Ost erhoben.
