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Eingang zum Strafjustizzentrum München während des NSU-Prozesses
© über dts Nachrichtenagentur

Bundesanwaltschaft Weiterer Verdacht im NSU-Verfahren

Gefundenes Bargeld könnte aus Raubüberfällen der Terrorzelle stammen.

München – Im NSU-Verfahren geht die Bundesanwaltschaft nach Informationen des „Tagesspiegels“ (Samstagausgabe) dem Verdacht nach, bei dem Angeklagten André E. und seinem Zwillingsbruder Maik gefundenes Bargeld könnte aus den Raubüberfällen der Terrorzelle stammen.

Wie erst jetzt bekannt wurde, entdeckte die Polizei bei der Festnahme von André E. im November 2011 auf dem Anwesen seines Bruders 3.835 Euro. Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt untersuchen, ob sich die sichergestellten Banknoten einem oder mehreren der 15 Raubüberfälle des NSU zuordnen lassen.

Die Bundesanwaltschaft wirft André E. vor, er habe eine terroristische Vereinigung unterstützt und Beihilfe zu versuchtem Mord geleistet.

28.06.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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