Brunner-Prozess: Revision gegen lange Haftstrafe

Brunner war im vergangenen September am Münchener S-Bahnhof Solln niedergeschlagen und getreten worden. Im Laufe des Prozesses stellte sich heraus, dass Brunner nicht an den Schlägen, sondern an den Folgen eines Herzanfalls starb. Zudem soll Brunner am S-Bahnhof zuerst zugeschlagen haben. Die Verteidigung hatte daher niedrigere Haftstrafen für die Angeklagten von drei bis sieben Jahren gefordert.
Der Komplize von Markus S., Sebastian L., war zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Ihm wurde schwere Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt. Auch gegen seine Verurteilung soll in den nächsten Tagen Revision eingelegt werden.
