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Bundeskriminalamt BKA und Bundesamt für Verfassungsschutz
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Oktoberfest-Attentat von 1980 Zweifel an Verhalten des Verfassungsschutzes

Der Anschlag gilt als schwerster Terrorakt der Nachkriegsgeschichte.

Berlin – Nach Recherchen des „Zeit Magazins“ und des Politik-Magazins „Kontrovers“ (Bayerischer Rundfunk) gibt es Zweifel am Verhalten des Verfassungsschutzes rund um das Oktoberfest-Attentat im Jahre 1980.

Wie sich bei der Einsicht von nun freigegebenen Akten herausstellte, hat der Verfassungsschutz einigen Rechtsextremen ein Alibi für den Anschlag verschafft, indem er sie an dem Tag observierte, an dem der Anschlag stattfand. Und er hatte eigene V-Leute in der Wehrsportgruppe Hoffmann (WSG), zu der der mutmaßliche Attentäter Gundolf K. Kontakt hatte.

Eine neue Akte des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR deutet außerdem darauf hin, dass der Verfassungsschutz einige ihrer Verbindungsleute vor weiteren Ermittlungen geschützt hat. Auf Nachfrage wollte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht dazu äußern.

Der Anschlag auf das Oktoberfest in München 1980 gilt als schwerster Terrorakt der Nachkriegsgeschichte: 13 Menschen starben, über 200 wurden teils schwer verletzt.

1982 hatte der Generalbundesanwalt Kurt Rebmann die Ermittlungen gegen Unbekannt eingestellt und festgestellt, dass Gundolf K. den Sprengsatz gebaut und gezündet habe. Es hätten sich keine Mittäter finden lassen.

Aufgrund einer neuen Zeugin, die auf einen möglichen Mittäter von K. hinwies, öffnete Generalbundesanwalt Harald Range im Dezember 2014 den Fall erneut. Er hat bereits die Unterlagen der bundesdeutschen Nachrichtendienste zum Attentat angefordert. Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Petra Pau bestehen diese nur aus einigen wenigen Akten.

25.02.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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