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EDEKA - Rot am See
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Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen Kartellamt untersagt Edeka Übernahme von Kaiser`s Tengelmann

Die Untersagung ist noch nicht rechtskräftig.

Berlin – Das Bundeskartellamt hat Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka die Übernahme von rund 450 Filialen des Konkurrenten Kaiser`s Tengelmann untersagt.

Das Vorhaben hätte nach Auffassung des Amtes zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin stark konzentrierten regionalen Märkten und Stadtbezirken im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen geführt, teilte die Wettbewerbsbehörde am Mittwoch mit.

Bei der Bewertung des Vorhabens habe das Bundeskartellamt alle Vertriebsschienen des Lebensmitteleinzelhandels vom Vollsortimenter wie Rewe und Edeka bis hin zum Hard-Discounter wie Aldi berücksichtigt. Das Bundeskartellamt habe die Märkte entsprechend des Einkaufsverhaltens der Verbraucher lokal oder regional abgegrenzt.

„Die umfangreichen Ermittlungen haben gezeigt, dass die geplante Übernahme zu einer erheblichen Verringerung des Wettbewerbsdrucks in zahlreichen Markträumen führen würde“, teilte die Wettbewerbsbehörde weiter mit.

„Wir haben den Unternehmen im laufenden Verfahren frühzeitig Lösungsmöglichkeiten für die offensichtlichen wettbewerblichen Probleme aufgezeigt. Die Freigabe des Vorhabens wäre möglich gewesen, wenn der überwiegende Teil der drei regionalen Vertriebsnetze von Kaiser`s Tengelmann – jedenfalls in den kritischen regionalen Absatzmärkten – auf jeweils einen oder zwei unabhängige Wettbewerber übergegangen wäre, die in die Wettbewerbsposition von Kaiser`s Tengelmann hätten eintreten können“, sagte der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt.

„Edeka und Tengelmann waren jedoch nicht bereit, auf die vom Bundeskartellamt formulierten Bedingungen für eine Freigabe einzugehen, sodass das Vorhaben insgesamt zu untersagen war.“

Die Untersagung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.

01.04.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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