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"Modernisierung des Strafverfahrens" Grüne kritisieren geplante DNA-Analysen

Gesetzgebung müsse auf Grundlage gesicherter empirischer Erkenntnisse erfolgen.

Berlin – Rechtspolitiker der Grünen haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Modernisierung des Strafverfahrens“ scharf kritisiert.

„Rechtsstaatliche Bedenken bestehen etwa gegen die geplante Erweiterung der DNA-Analyse von Spurenmaterial“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung mehrerer Grünen-Politiker, über die das „Handelsblatt“ berichtet.

„Gesetzgebung muss auf Grundlage gesicherter empirischer Erkenntnisse erfolgen, wenn sie rechtsstaatlichen Anforderungen genügen will“, heißt es in dem Papier, welches Berlins Justizsenator Dirk Behrendt, Hamburgs Justizsenator Till Steffen, Thüringens Justizminister Dieter Lauinger sowie die Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast, Manuela Rottmann und Canan Bayram unterzeichnet haben.

Dies gelte insbesondere für das Straf- und Strafverfahrensrecht, welches regelmäßig in die Grundrechte der Bürger eingreife. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Betroffenen nicht unverhältnismäßig belastet würden. „Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzespaket zur Modernisierung des Strafverfahrens genügt diesen Anforderungen leider nur zum Teil“, heißt es in der Erklärung.

Ende Oktober hatte das Bundeskabinett ein Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens beschlossen. Ein Teil der Reform besagt, dass die Polizei künftig auch Merkmale wie Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das Alter bestimmen lassen kann, wenn sie an einem Tatort DNA-Spuren findet. Bisher darf nur das Geschlecht abgefragt und geprüft werden, ob die DNA schon im Zusammenhang mit anderen Straftaten aufgetaucht ist. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen.

Die Grünen-Rechtspolitiker kritisieren vor allem die erweiterte DNA-Analyse von Spurenmaterial: Hier weise die Bundesregierung in der Entwurfsbegründung zwar selbst darauf hin, „dass es in Fällen der möglichen Zuordnung der Spur zu Angehörigen einer Minderheit nicht zu einem Missbrauch dieses Umstandes im Sinne rassistischer Stimmungsmache oder Hetze“ kommen dürfe.

„Für Antworten darauf, wie diese Gefahr in der Praxis gebannt werden soll, war offenbar ebenso wenig Zeit wie für eine Abwägung zwischen dem Nutzen dieses Eingriffs und den erheblichen Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“, monieren die Grünen-Politiker. Diese hätte es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich gemacht, die Maßnahme auf schwere Straftaten zu beschränken.

04.11.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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