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Wolfgang Schäuble
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Grundgesetzänderung Breiter Widerstand gegen Schäubles Vorstoß

„In Krisenzeiten das Grundgesetz verändern zu wollen, verbietet sich.“

Berlin – Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble stößt mit seinem Vorschlag, das Grundgesetz zu ändern, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments auch während der Coronakrise sicherzustellen, auf breiten Widerstand in den Bundestagsfraktionen.

„In Krisenzeiten das Grundgesetz verändern zu wollen, verbietet sich – die Linke wird das nicht unterstützen“, sagte der Vorsitzende der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) (Montagausgabe). Das Parlament sei handlungsfähig, die demokratische Opposition zeige „sich außerordentlich kompromissbereit und wir sollten die Bevölkerung nicht zusätzlich mit solchen Diskussionen verunsichern – was sollen da Ärztinnen oder Pfleger denken“.

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, ist „irritiert, dass wir wieder mit Vorschlägen zu Verfassungsänderungen konfrontiert sind – Krisenzeiten sind nicht die Zeit, so etwas Weitreichendes mal kurzerhand auf den Weg bringen zu wollen“. Außerdem habe „die letzte Sitzungswoche gezeigt, dass das Parlament arbeitsfähig ist“, sagte Haßelmann der SZ.

Schäuble hatte am Donnerstag an alle Fraktionsvorsitzenden einen Brief geschrieben, über den die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. In dem Brief heißt es, in den vergangenen Wochen habe „immer wieder die Frage eine Rolle gespielt, wie der Deutsche Bundestag im Falle einer weiteren Verschärfung der gegenwärtigen Coronakrise zuverlässig seine Handlungsfähigkeit sicherstellen kann“. Als Sofortmaßnahme sei das Quorum für die Beschlussfähigkeit des Parlaments von 50 auf 25 Prozent der Abgeordneten gesenkt worden. Er „höre aber, dass es durchaus Zweifel gibt, ob diese Maßnahme ausreichend ist“.

Eine der weiteren Überlegungen gehe „dahin, Bundestagsplenarsitzungen virtuell abzuhalten“. Falls bei den Fraktionsvorsitzenden Interesse bestehe, über derartige virtuelle Plenarsitzungen zu reden, sei er gerne bereit, gleich in der nächsten Sitzungswoche zu einer Besprechung darüber einzuladen.

In seinem Brief schreibt Schäuble aber auch, dass er unabhängig von der Debatte über virtuelle Bundestagssitzungen der Meinung sei, „dass die Schaffung eines Notfallausschusses des Deutschen Bundestags ebenfalls dringend erwogen werden sollte“. Sowohl für die Einrichtung eines kleinen Notparlaments wie für virtuelle Bundestagssitzungen wäre eine Grundgesetzänderung nötig.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, sagte der „Süddeutschen Zeitung“, seine Fraktion setze sich „unabhängig von Corona für modernere und digitalere Arbeitsweisen im Bundestag ein“. Aber das Grundgesetz sollte man nicht überstürzt ändern, „im Stress der Krise ist die Gefahr von Abwägungs- und Flüchtigkeitsfehlern zu groß“.

Außerdem habe das Parlament doch „gezeigt, dass es auch in der Krise schnell und entschlossen handeln kann“. Regierung und Opposition hätten über die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronakrise „konsensorientiert verhandelt, die Mehrheiten waren breit, das Verfahren lief zügig“.

An der einzigen namentlichen Abstimmung in der letzten Sitzungswoche des Bundestags hatte zwar ein Viertel der Abgeordneten wegen der Coronakrise nicht teilgenommen. Da aber auch alle anwesenden Mitglieder der Oppositionsfraktionen von FDP, Grünen und Linken mit Ja stimmten, hatte es eine breite Mehrheit für die Lockerung der Schuldenbremse zur Finanzierung des Corona-Hilfspakets gegeben. Sogar die AfD-Fraktion hatte sich nicht dagegengestellt. Zwei der anwesenden AfD-Abgeordneten stimmten mit Ja, 54 enthielten sich – und nur drei votierten mit Nein.

Angesichts dieser Erfahrung unterstützen bisher auch die beiden Koalitionsfraktionen Schäubles Vorstoß für eine Grundgesetzänderung nicht.

04.04.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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