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Bundeswehrsoldaten
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Bericht Bundesregierung strebt Ausbildungsmission im Nordirak an

Rechtliche Grundlage eines möglichen Einsatzes muss geklärt werden.

Berlin – Die Bundesregierung strebt offenbar eine Ausbildungsmission im Nordirak an. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, prüfen das Auswärtige Amt und das Verteidigungsministerium, ob die Bundeswehr sich am Training kurdischer Kämpfer beteiligen kann, die sich der Terrormiliz IS entgegenstellen. Dafür sollen möglicherweise deutsche Militärausbilder in ein Ausbildungszentrum in Erbil im Norden des Irak geschickt werden.

Den Angaben zufolge soll es insgesamt vier Ausbildungszentren geben, die von einer internationalen Koalition unter Federführung der USA besetzt werden sollen. Die deutschen Ausbilder sollen, falls die Beteiligung an der Mission zustande kommt, mit Soldaten aus Partnernationen in Erbil eingesetzt werden, berichtet die SZ weiter. Als Partner kämen dort laut Militärkreisen etwa skandinavische Länder in Frage.

Den Angaben zufolge sollen in Erbil zwischen 200 und 300 Mann eingesetzt werden, der genaue deutsche Anteil daran sei noch offen. Er soll allerdings deutlich unter der Gesamtzahl liegen. In Militärkreisen kursierte am Mittwoch eine Größenordnung „um 100 herum“ – wobei darauf hingewiesen wurde, dass dies noch variabel sei, berichtet die Zeitung weiter.

Nach Angaben aus Regierungskreisen soll es nun zunächst eine gemeinsame Erkundungsreise von Vertretern des Auswärtigen Amtes und des Verteidigungsministeriums geben. Von den Ergebnissen dieser Reise hänge es ab, ob die Mission zustande komme.

Außen- und Verteidigungsressort wollen aber nicht, dass für die mögliche Ausbildungsmission ein Mandat des Bundestages notwendig wird. Dafür müssten sich die deutschen Soldaten in einem gesicherten Umfeld bewegen können, der Schutz des Ausbildungslagers müsste also von anderen übernommen werden.

Nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz muss der Bundestag einer Entsendung der Streitkräfte zustimmen, wenn die Soldaten „in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist“.

Nicht notwendig ist die Zustimmung des Parlaments hingegen, wenn die Soldaten „humanitäre Hilfsdienste und Hilfsleistungen“ erbringen, „bei denen Waffen lediglich zum Zweck der Selbstverteidigung mitgeführt werden“ und nicht zu erwarten ist, dass die Soldaten „in bewaffnete Unternehmungen einbezogen werden“.

Geklärt werden müsste zudem die rechtliche Grundlage eines möglichen Einsatzes. Denkbar wäre etwa eine Einladung der irakischen Regierung als Basis für die Mission.

In der Bundesregierung wird neben der Entsendung von Ausbildern auch erwogen, sich stärker bei der Versorgung medizinischer Notfälle zu engagieren, berichtet die SZ weiter. Am Mittwochnachmittag seien zunächst die Verteidigungs- und Außenpolitikexperten der Koalitionsfraktionen über den Stand der Überlegungen in Kenntnis gesetzt worden.

Die Bundesregierung prüft seit Wochen, wie sie ihr Engagement gegen den IS über die Waffenlieferungen an die Kurden hinaus erweitern kann. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte bereits vor knapp zwei Wochen im Gespräch mit den Verteidigungsfachleuten der Bundestagsfraktionen eine Ausbildungsmission ins Spiel gebracht.

22.10.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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